Kurtaxe (Gästebeitrag) & Bettensteuer (Übernachtungsteuer) — Was Gäste in Cuxhaven wissen müssen
Kurzüberblick
In Cuxhaven gibt es zwei unterschiedliche kommunale Abgaben, die für Gäste relevant sein können: den Gästebeitrag (oft noch „Kurtaxe“ genannt) und die Übernachtungsteuer / Bettensteuer. Beide dienen dazu, touristische Infrastruktur bzw. kommunale Aufwendungen mitzutragen — sie sind aber unterschiedlich geregelt, haben verschiedene Rechtsgrundlagen und Befreiungsregeln. Die Stadt Cuxhaven stellt Informationen und Satzungen online bereit.
1) Unterschied: Gästebeitrag vs. Übernachtungsteuer
- Gästebeitrag (Kurbeitrag / Kurtaxe): Eine Abgabe zur Finanzierung von Kur-, Freizeit- und Infrastruktureinrichtungen (z. B. Strandpflege, Gästebetreuung, Kulturprogramme). Wird in Cuxhaven nach Kurzonen (z. B. Duhnen/Döse = Kurzone 1) und Saison (Haupt-/Nebensaison) gestaffelt.
- Übernachtungsteuer / Bettensteuer: Eine kommunale Aufwandsteuer, die auf Übernachtungen erhoben wird. Sie hat eine eigene Satzung (Übernachtungsteuersatzung) und kann prozentual auf den Übernachtungspreis berechnet werden.
2) Aktuelle Höhe (Stand: 2025 – bitte prüfen vor Reiseantritt)
- Gästebeitrag (Beispiele für 2025, Kurzone 1 — Duhnen & Döse): Hauptsaison und Nebensaison unterscheiden sich; für 2025 ist u. a. eine Anpassung (Erhöhung) bekannt. Typische Werte (Orientierung): Hauptsaison z. B. ~€4,10/Person/Nacht in Kurzone 1; Nebensaison geringer (z. B. ~€3,30). Kinder bis 16 sind in der Regel befreit. (Konkrete Beträge bitte in der Tabelle der Stadt prüfen.)
- Übernachtungsteuer / Bettensteuer: Manche Quellen nennen für Cuxhaven eine Übernachtungssteuer in Prozent (z. B. um 2–3 % auf den Übernachtungspreis) — solche Sätze können je nach Kommune variieren; Cuxhaven hat eine eigene Übernachtungsteuersatzung. Prüfen Sie die exakten Prozentsätze in der städtischen Veröffentlichung.
WICHTIG: Kommunale Sätze und Saisonzeiträume werden gelegentlich angepasst. Die sichere Quelle sind die PDF-Satzung bzw. die offiziellen Seiten der Stadt Cuxhaven (siehe Kontaktdaten am Ende).
3) Wer erhebt die Abgaben — Gastgeber oder Stadt?
- Gästebeitrag wird in der Regel vom Unterkunftsanbieter (Vermieter / Hotel) beim Gast erhoben und an die Stadt abgeführt. Tagesgäste (z. B. Strandbesucher) zahlen besondere Strandzugangstarife direkt vor Ort.
- Übernachtungsteuer wird ebenfalls meist vom Gastgeber eingezogen und an die Stadt abgeführt. Gastgeber müssen korrekt abrechnen und ggf. Meldeformulare ausfüllen.